Die ILE Brücken-Allianz Bayern-Böhmen e.V. und das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken stellen für das Jahr 2025 eine Gesamtsumme von 75.000 € zur Verfügung, die der Umsetzung von Kleinprojekten dient, im Rahmen des sog. “Regionalbudgets“.
Damit können Kleinprojekte in den Mitgliedskommunen Arzberg, Höchstädt i.F., Hohenberg a.d. Eger, Schirnding, Thiersheim und Thierstein gefördert werden.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Antragsteller können zum Beispiel Vereine, Verbände, Stiftungen, Privatpersonen, Unternehmen, Kirchen oder Kommunen sein und müssen im Allianzgebiet liegen. Unternehmen haben zusätzlich zum Antrag eine De-minimis-Erklärung einzureichen.
Was wird gefördert?
Kleinprojekte …
- die den Zweck verfolgen, die Lebensqualität im ländlichen Raum zu sichern und weiterzuentwickeln und ein Nutzen für die Allgemeinheit erkennbar ist (möglichst innovativ und nachhaltig)
- die den Zielen der Integrierten Ländlichen Entwicklung entsprechen, diese sind jedoch sehr breit gefasst, Details entnehmen Sie bitte dem Merkblatt
- die einem der Handlungsfelder der ILE Brücken-Allianz zugeordnet werden können (Image/Regionales Selbstbewusstsein, Jugend, Natur/Tourismus, Wirtschaft)
- die einem der Auswahlkriterien entsprechen:
Allgemeinwohl, Bedeutung/Nutzen für das ILE-Gebiet, Energie, Umwelt- & Klimaschutz, Öffentlichkeitswirkung. Unterstützung Ehrenamt und/oder Stärkung der Freizeitangebote/Kultur, Verbesserung der Lebensqualität & Grundversorgung, - mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde (eine Auftragsvergabe zählt bereits als Projektbeginn)
- und bis spätestens 01. Oktober 2025 nachweislich abgeschlossen werden können
- die innerhalb der Grenzen des ILE-Zusammenschlusses liegen
- deren förderfähige Gesamtausgaben zwischen 500 € und 20.000 € liegen
Was wird nicht gefördert?
Dies entnehmen Sie bitte dem Merkblatt (außerdem keine landwirtschaftlichen Geräte)
Wie hoch ist die Förderung?
Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstanden förderfähigen Kosten abzüglich Preisnachlässe (Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 € pro Projekt und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 UstG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 € werden nicht gefördert, weiterhin dürfen sie die Gesamtausgaben von 20.000 € nicht überschreiten.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Details hierzu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt unter B1.
ACHTUNG: Es wird für die Antragstellung dringend empfohlen, möglichst genaue Angebote von den Firmen einzuholen. Verändern sich die Kosten zwischen Finanzierungsplan und Endabrechnung, so wird der Fördersatz neu berechnet, dies wirkt sich auch unmittelbar auf die vereinbarte Fördersumme des Projekts aus.
Wie erhalte ich eine Förderung für mein Projekt?
Sie reichen Ihre Förderanfrage mit dem entsprechenden Formular, kurzer Projektbeschreibung und Nennung der voraussichtlichen Kosten (Nachweis durch Kostenangebote, Kostenschätzung usw.) bis spätestens 31. Januar 2025 bei der Geschäftsstelle der ILE Brücken-Allianz Bayern-Böhmen e.V. ein.
Die Geschäftsstelle prüft Ihre Anfrage auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen.
Ein Entscheidungsgremium, welches sich aus regionalen Vertretern verschiedener Interessengruppen zusammensetzt, bewertet an Hand festgelegter Auswahlkriterien alle Förderanfragen und trifft eine Auswahl.
Wurde Ihr Projekt ausgewählt, so wird ein privatrechtlicher Vertrag abgeschlossen, in dem alle Umsetzungsmodalitäten geregelt sind.
Bis zum 20. September 2025 muss Ihr Projekt einschließlich der Bezahlung sämtlicher Ausgaben abgeschlossen und bis zum 01. Oktober 2025 der Durchführungsnachweis (Rechnungen, Zahlungsnachweise usw.) bei der Geschäftsstelle der ILE Brücken-Allianz Bayern-Böhmen e.V. eingegangen sein.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Prüfung der Unterlagen und sobald der vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken freigegebene Zuwendungsanteil bei der ILE Brücken-Allianz Bayern-Böhmen e.V. eingegangen ist. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Welche Fristen sind zu beachten?
- Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 31. Januar 2025
- Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses Brücken-Allianz Bayern-Böhmen e.V. (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01. Oktober 2025
Wo erhalte ich weitere Informationen und Unterlagen?
Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:
https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/234566/
Anfragen auf Förderung sind mit dem unterschreibenen Antragsformular in Papierform – oder NEU per eMail – an folgende Adresse zu richten:
ILE Brücken-Allianz Bayern-Böhmen e.V., Regionalmanagement,
Friedrich-Ebert-Straße 6, 95659 Arzberg,
sabine.ehm@arzberg.de
Haben Sie noch offene Fragen?
Bei offenen Fragen wenden Sie sich jederzeit an das Regionalmanagement der ILE Brücken-Allianz Bayern-Böhmen e.V.. Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Sabine Ehm (Tel. 09233/404-11 –sabine.ehm@arzberg.de) zur Verfügung.
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