Vom alten Zeidelwesen im Fichtelgebirge

und dem Weißenstädter Zeidel-Gericht

Die Bienenzucht hat eine lange Geschichte; schon aus Zeiten, da es noch keine urkundenmäßige Geschichtsforschung gab, reden Fossilien eine lebendige Sprache. Wir finden in der Bibel das Wort Biene mehrmals, können aber nicht mit Sicherheit nachweisen, ob schon die Ägypter im Altertum oder die Hebräer regelrecht Bienenzucht betrieben. Dies war aber zweifellos bei den alten Griechen der Fall, denn zahlreiche Zitate aus Homer, Aeschylos, Yenophon und Aristoteles geben davon Kunde. Einen Höhepunkt erreichte die antike Bienenzucht bei den Römern. Virgil (70 v. Chr.) sang in einer seiner Dichtungen ein hohes Lied der Bienenzucht. Dann trat ein Rückschritt ein, bis die germanischen Völker das Erbe der Römer übernahmen (germanischer Met aus Honig!). Wesentliche Verdienste um die Hebung und Ausbreitung der Bienenzucht hat sich Kaiser Karl der Große erworben. Ihm, der von 768-814 fränkischer König war, haben wir wohl auch die Anfänge der Zeidlerei in unserem Gebiet zu danken. Die ältesten Spuren der Bienenzucht führen in die Ostmark und nach Bayern. Seit der Mitte des 10. Jahrhunderts häufen sich darüber die Urkunden und bald auch ist von den blühenden Zeidelbetrieben im Nürnberger Reichsforst und im waldreichen Fichtelgebirge die Rede. Der Honig hatte eine große volkswirtschaftliche Bedeutung, da er völlig als Zuckerersatz diente.

Die Methode des damaligen Zeidelwesens ist hochinteressant: In den Zeidelwaldungen wurden für wilde Schwärme in besonders vorbereiteten (nicht immer hohlen) Bäumen Wohnungen hergerichtet, in die sie teils von selbst einzogen, teils nach dem Einfangen eingeworfen wurden. Hier verblieben sie nun ohne weitere Pflege bis zur Zeidelzeit, wo ihnen dann die Vorräte mit Anwendung von Rauch genommen wurden. Diese Wohnungen hießen Beuten. Zu Zeidel- oder Beutenbäumen wurden vor allem Kiefern genommen, Eichen wegen ihres Gerbsäuregehaltes verworfen. Sie wurden meist mit Wissen des grundherrlichen Forstmeisters ausgewählt und mit Zeidelzeichen, die bei hoher Strafe von Fremden nicht entfernt werden durften (mit Kreuzen, Quadraten, Halbmonden usw.) versehen. Zum, Zwecke des Lochens, der Anlegung der Beute im Baum, stieg der Zeidler mittels einer Leiter hinauf und fing an, 8 – 10 Fuß über dem Boden mit Beil und Meißel die Beute auszuhauen. Die rechteckige Öffnung wurde mit einem genau passenden Brett verschlossen und das Flugloch daneben in den Baum selbst gebohrt. Letzteres bekam seine Richtung nach Süden oder Südosten, während die Öffnung der Beute nach Norden oder Nordosten ging.

Für den ausgedehnten Zeidelbetrieb im Fichtelgebirge gab eine Zeidelordnung von 1398 die entsprechenden Richtlinien. Wer in des Burggrafen Johann III. Wäldern zeideln wollte, mußte erst vor dem Zeidelgericht eine Zeidelweide pachten. Da auch bereits Hausbienenhaltung vorkam, war bestimmt, daß aus einem dem Zeidelrecht unterworfenen Gebiet niemand einen Schwarm heraustragen und in einen Stock fassen dürfe, dessen Stand „uß der Zeydelwayd“ wäre. Dagegen durften Schwärme in die Zeidelweide getragen und in Beuten logiert werden. Im Strafcodex hieß es: Wer einen Immen (= Bienenstock) erbricht, soll wie ein Kirchenräuber angesehen werden; wer eine Beute besteigt, verfällt der Herrschaft mit Leib und Gut.

Im 16. und 17. Jahrhundert erlitt die Bienenzucht einen schweren Rückschlag durch die Kriegswirren, denn sie gedeiht nur in ruhigen Verhältnissen. Daß die Zeidlerei im Fichtelgebirge aber bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts in hoher Blüte stand, beweist das Zeidelgericht in Weißenstadt. … Die Mitglieder des Zeidelgerichts wurden aus den Zeidlern*) gewählt und der Vorsitzer war der Forstmeister von Weißenstadt, Gerichtsstrafen unter 10 Pfund gehörten halb der Herrschaft, halb den Zeidlern, über 100 Pfund aber der Herrschaft allein. Die Gegenstände der Beratung und Beurteilung waren Belehnungen, Übergaben, Bienenstreitigkeiten, Verordnungen, Strafen. Die Zeidelweiden wurden in diesen Gerichten als Lehen empfangen und konnten auf Kinder vererbt und auch verkauft werden. Bei der Belehnung mit der Zeidelweide mußte eine bestimmte Lehensabgabe, meist jährlich von jeder Peunthe (= Weideplatz) 1/2 Maß Honig abgegeben werden.

Je mehr die Waldungen in der Folge gerodet und gelichtet wurden, desto mehr ging die, Bienenpflege zurück, Im 16. Jahrhundert hatten Zeidelgericht und Zeidelweide ihr völliges Ende erreicht. J. Erh. Ernst schrieb in seinem Büchlein „Der Waldstein und seine Burg-Ruine etc.“, Bayreuth 1869 u.a.: „Die Bienenzucht wird gegenwärtig wenig oder gar nicht betrieben.“ – Im Jahre 1770 sollen im ganzen Fürstentum Bayreuth 3000 Bienenstöcke vorhanden gewesen sein.

Die Liebe zur Imkerei blieb aber dennoch lebendig und fand in der Folgezeit auch wieder vermehrte Pflege. …

*) Zeidler = Bienenzüchter v. althochdeutsch zidalari, mittelhochdeutsch zidelaere

Text: Dr. F. W. Singer, „Sechsämter Land“ Beilage der Sechsämter Neuesten Nachrichten, Jahrgang 1, Nummer 9, 5. August 1950 / Foto: Michael Rückl, Arzberg

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