P R E S S E M I T T E I L U N G

Überwuchs von Anpflanzungen in den öffentlichen Verkehrsraum muss entfernt werden

Die Stadtverwaltung appelliert an alle Grundstückseigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte darauf zu achten, dass von ihrem Grundstück keine Bäume, Büsche, Hecken oder Ähnliches in den öffentlichen Straßenraum hineinwachsen. Wir bitten dringend, Ihr Grundstück auf Überwuchs zu überprüfen und gegebenenfalls zurück zu schneiden oder diese Arbeiten von einer beauftragten Person durchführen zu lassen. Sie als Grundstückseigentümer haften, falls durch den Überwuchs ein Unfall oder ein anderer Schaden verursacht wird.

Das freizuhaltende Lichtraumprofil (Durchgangs- bzw. Durchfahrtshöhe) beträgt 2,50 Meter Höhe für Geh- und Radwege sowie 4,50 Meter für Fahrbahnen. Die seitliche Begrenzung ist identisch mit der Straßenbegrenzungslinie bzw. der Grundstücksgrenze. Aber auch Straßenlaternen, Straßen- und Hydrantenschilder und Verkehrszeichen dürfen von Pflanzen nicht verdeckt werden.

Stadt Arzberg, 20.03.2017

24-1201_Stowasser Touristik
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24-1201_Pflegedienst Dominikus
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24-1201_Meyer baut
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24-1201_Langer Anja
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24-1201_HAD Hochfranken Agrardientleistungen
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24-1201_ESM
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24-1201_City Immobilien GmbH
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24-1201_AWO Arzberg
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24-1201_Auto Bieber
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Wolfsegger_241201_191x180
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24-1201_TSP
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