P R E S S E M I T T E I L U N G

Überwuchs von Anpflanzungen in den öffentlichen Verkehrsraum muss entfernt werden

Die Stadtverwaltung appelliert an alle Grundstückseigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte darauf zu achten, dass von ihrem Grundstück keine Bäume, Büsche, Hecken oder Ähnliches in den öffentlichen Straßenraum hineinwachsen. Wir bitten dringend, Ihr Grundstück auf Überwuchs zu überprüfen und gegebenenfalls zurück zu schneiden oder diese Arbeiten von einer beauftragten Person durchführen zu lassen. Sie als Grundstückseigentümer haften, falls durch den Überwuchs ein Unfall oder ein anderer Schaden verursacht wird.

Das freizuhaltende Lichtraumprofil (Durchgangs- bzw. Durchfahrtshöhe) beträgt 2,50 Meter Höhe für Geh- und Radwege sowie 4,50 Meter für Fahrbahnen. Die seitliche Begrenzung ist identisch mit der Straßenbegrenzungslinie bzw. der Grundstücksgrenze. Aber auch Straßenlaternen, Straßen- und Hydrantenschilder und Verkehrszeichen dürfen von Pflanzen nicht verdeckt werden.

Stadt Arzberg, 20.03.2017

23-03_Wolfsegger
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23-03_Schmeller Installations GmbH
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23-03_Pflegedienst Dominikus
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23-03_ESM
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23-03_City Immobilien GmbH
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23-03_Auto Bieber
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HAD_2303_142x142
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HAD_2210_142x278
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