Die Arzberger Röslau-Wiesen

und ein Steg über den Fluß

Urkataster
Ein Ausschnitt aus dem Urkataster zwischen 1808 und 1864 der Bayerischen Vermessungverwaltung zeigt gut die Veränderungen seit 1749 und zum Istzustand. Bei manchen Textpassagen sind Ortskenntnisse aus den 60er- und 70er-Jahren hilfreich.

Beim Vergleich eines alten Plans vom Jahre 1749 (…) mit dem heutigen Stadtplan kann man allerlei aufschlußreiche Feststellungen machen. So lag dort, wo heute der Gebäudekomplex des Konsums und des Schlachthofs steht, 1749 die „untere Pfarrwiese“. Hier führte auch kurze Zeit ein Steg über die Röslau. Die 1904 erbaute frühere Turnhalle (der jetzige Betrieb Hammermüller) steht auf „Christoph Bauernfeinds Wiese“ von 1749. Auf dem heutigen Anger befand sich der „Bleich-Anger“, wo die vielen in Arzberg ansässigen Weber ihre Leinwand in der Sonne bleichten. Die nach dem Arzt Dr. Zimmermann benannte Straße war ursprünglich ein auf den Klingelbrunnen zu führender Weg. Grund und Boden zwischen der Röslau und der jetzigen Friedrich-Ebert-Straße – hier befindet sich auch unser Rathaus – gehörte 1749 als Wiese einem „Herrn Johann Caspar Krauß und Consorten.“ Geblieben ist die „Mühlwiese“, die schon 1749 so hieß, wo in jüngerer Zeit bei der Abhaltung des Vogelschießens die Karussells ihren Platz angewiesen bekamen.

Das frühere Elektrizitätswerk von 1904 (jetzt BELG) und die nach dem letzten Krieg erbauten Ladengeschäfte neben der Röslaubrücke stehen an der Einmündung des Flitterbachs, wo es häufig Überschwemmungen gab. 1747 trat dort ein 140 Schuh langer und über 30 Schuh breiter Riß auf, der „mit Krammet – (= Wacholder) Büschen und großen Steinen meist wieder ausgefüllet wurde, worbey die Brücke beynahe Noth gelitten hätte“. Hier war auch „ein etwas erhabener Platz, bey welchem schon seither langen Jahren und biß dato (1749) im Marktsbach (= Flitterbach) Eisenstein gewaschen wird.“

Zwischen dem „Mühl-Graben“ der Wiesenmühle und der „Altung vom Rößla-Fluß“ befanden sich 1749 den Bürgern Georg Andreas Kammerer, Johann und Melchior Rieß sowie der Witwe des Christoph Elbel gehörige Wiesen. Nach Westen schloß sich dann die „obere Pfarr-Wiese“ und noch weiter westlich die „Rectorats-Wiese“ an. Die nördlich der Röslau liegenden sogenannten Fladenwiesen sind 1749 als „Artzberger Burger-Wiesen“ bezeichnet. Noch etwas weiter auf die Weinberggasse zu lag die „Diaconats-Wiese“, die zur zweiten Pfarrstelle gehörte.

Östlich der Brücke über die Röslau sind in dem Plan von 1749 die beiden „alten Hammer-Häuser“ eingezeichnet (seit 1927 Hammerweg Nr. 2 und 2a). Zwischen ihnen und der Röslau stand ein „Kalch-Ofen“. Diese Gebäude gehörten zusammen zum „alten Hammer, davon dermalen (bereits 1720) nur noch etwas Gemäuer und zwey alte Wohn-Häußlein stehen“.

Die Röslau machte hier bis zu ihrer um die Jahrhundertwende erfolgten Regulierung ein etwas schärferes Knie nach Norden und darin lag – quer durch den Fluß – das „alte Hammerwehr“, von dem 1749 bei niedrigem Wasserstand noch die unteren Grundbäume zu sehen waren. Etwas flußabwärts davon lief die Röslau über ein „sogenanntes Fischfach, allda das Wasser etwas mehrers Fallens hat“. Das nördliche Anliegergrundstück war hier eine Wiese, die dem Müllermeister Georg Eberhard Zeitler auf der Wiesenmühle gehörte.

Dieser Müllermeister hatte auch den unteren Hammer in Besitz. Er war es, der um 1740 einen Fußgängersteg über den Fluß errichtete, der auf dem jenseitigen Ufer beim heutigen Schlachthof aufsetzte. Darüber beschwerte sich der Pfarradjunctus Johann Christoph Keck bei dem Amtsverwalter zu Hohenberg und Amtsrichter zu Arzberg Johann Christoph Nürnberger. Er schrieb seinem „hochgeehrtesten Herrn Path“, wie er ihn anredete, am 5. Juli 1746 einen Brief und teilte ihm mit, daß der Meister Zeitler „auf dem Hammer allhier bereits von Anfang seines Haus-Baus daselbst einen Steg mit Brettern vermittels eines Tragbocks unten bey dem Hammer über die Rösla unterhalten und dadurch verursachet, daß verschiedene Leuthe ihren ordentlichen Gang über die (untere) Pfarr-Wiesen, die daselbst anliegt, nehmen.“ Dem Besoldungsgrundstück der Kirche werde dadurch erheblicher Schaden zugefügt. Meister Zeitler habe dazu kein Recht. Er tue es „bloß zum Trotz und Tort“. Der Vater des Adjunctus habe sich deswegen schon öfter beim Bürgermeister beschwert. Er selbst habe Meister Zeitler freundlich, aber ohne Erfolg gebeten, den Steg wieder zu beseitigen. Nun möge sich der Amtsrichter dafür einsetzen, bevor noch höhere Instanzen eingeschaltet werden müßten. Das Schreiben hatte Erfolg. Bereits am 7. Juli 1746 machte der Amitsverwalter die Auflage „zum alsofortigen Abtragen des Stegs“. – Bekanntlich trägt man sich erst in unseren Tagen wieder mit dem Gedanken, an der gleichen Stelle einen Fußgängerübergang über die Röslau zu schaffen. So ist zumindest vieles „schon einmal dagewesen“.

Text: Dr. F. W. Singer, „Sechsämter Land“ Beilage der Sechsämter Neuesten Nachrichten, Jahrgang 18, Nummer 3, 22. Juli 1967

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