Anmeldung Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Arzberg vom 16.11.2006. Es wird immer wieder festgestellt, dass einige Hunde keine Hundemarke tragen und somit vielleicht auch nicht zur Hundesteuer angemeldet sind.

Nach der Hundesteuersatzung der Stadt Arzberg gelten folgende Anzeigepflichten: Wer einen über vier Monate alten, der Stadt noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich zur Steuer anmelden. Zur Kennzeichnung eines jeden gemeldeten Hundes gibt die Stadt eine Hundesteuermarke aus.

Hiermit ergeht die öffentliche Aufforderung an alle Hundehalter, die ihren Hund bisher nicht gemeldet haben, unverzüglich die Anmeldung bei der Stadt Arzberg – Stadtkasse – vorzunehmen. Die Verwaltung der Stadt Arzberg wird in den nächsten Wochen gezielt Kontrollen hierzu durchführen.

Stadtverwaltung Arzberg, im Mai 2024

216200_Wolfsegger_2024-0708_ANZ_191x172mm_D
216200_Wolfsegger_2024-0708_ANZ_191x172mm_D
24-07_TSP
24-07_TSP
24-07_Pflegedienst Dominikus
24-07_Pflegedienst Dominikus
24-07_Stowasser Touristik
24-07_Stowasser Touristik
24-07_Museum Bergnersreuth
24-07_Museum Bergnersreuth
24-07_HAD Hochfranken Agrardientleistungen
24-07_HAD Hochfranken Agrardientleistungen
24-07_ESM
24-07_ESM
24-07_City Immobilien GmbH
24-07_City Immobilien GmbH
24-07_Auto Bieber
24-07_Auto Bieber
previous arrow
next arrow