Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Arzberg vom 16.11.2006. Es wird immer wieder festgestellt, dass einige Hunde keine Hundemarke tragen und somit vielleicht auch nicht zur Hundesteuer angemeldet sind.
Nach der Hundesteuersatzung der Stadt Arzberg gelten folgende Anzeigepflichten: Wer einen über vier Monate alten, der Stadt noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich zur Steuer anmelden. Zur Kennzeichnung eines jeden gemeldeten Hundes gibt die Stadt eine Hundesteuermarke aus.
Hiermit ergeht die öffentliche Aufforderung an alle Hundehalter, die ihren Hund bisher nicht gemeldet haben, unverzüglich die Anmeldung bei der Stadt Arzberg – Stadtkasse – vorzunehmen. Die Verwaltung der Stadt Arzberg wird in den nächsten Wochen gezielt Kontrollen hierzu durchführen.
Stadtverwaltung Arzberg, im Mai 2024