Hundekot auf öffentlichen Straßen und auf dem Gehweg, dies ist eine häufige Beschwerde, welche im Ordnungsamt vorgetragen wird.
Laut der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Gehwege der Stadt Arzberg ist es untersagt, diese mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu verunreinigen. Es ist verboten, Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen.
Die Verunreinigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden.
Seitens der Stadtverwaltung Arzberg werden die Hundebesitzer aufgefordert, die Hinterlassenschaft ihres Hundes aufzunehmen und zu Hause oder in den bereitstehenden Abfallbehältern zu entsorgen.
Wir bedanken uns bei allen Hundebesitzern für ihre Einsicht und Bereitschaft darauf zu achten.
Text: Stadt Arzberg