In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2019 – 2023 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.
Schöffen sollten zum Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet, jedoch das 70. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Alle mit Wohnsitz in Arzberg, die sich für das Amt eines Schöffen interessieren, sollen sich bis spätestens 28.02.2018 im Rathaus Arzberg, Friedrich-Ebert-Str. 6, 95659 Arzberg, Zimmer 16, melden oder die Vorschläge schriftlich an uns richten.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Göcking 1. Bürgermeister