Vorschriften wegen des Bierausschanks Konzessionen zum Bierschenken und Lebensmittelhandel
In der öffentlichen Gemeindeversammlung am 18. September 1845 „wurde dem hiesigen Wirthspächter Christoph Hagen in Gegenwart der versammelten Gemeinde das Verbot der Auffüllung der aufliegenden Schenkfäßchen mit dem Neig- oder Tropfbiere betr. gehörig bekannt gemacht laut Currende vom 1. und 12. dieses Monats“. — Am 14. Dezember 1845 „wurde bekannt gemacht, daß das Schweinefleisch mit Speck auf 91/s Kreuzer (Anm.: pro Pfund) festgesetzt sey“. — Im Ort gab es bis dahin noch kein Lebensmittelgeschäft. Als deshalb in der Versammlung vom 20. Dezember 1846 der Webermeister Adam Weidmann ein Patent zu einem Spezereihandel zu erlangen wünschte, war man geschlossen dafür: „Von 54 der hiesigen Gemeindeglieder waren 50 gegenwärtig bei der heutigen öffentlichen Gemeindeversammlung; die Anwesenden stimmten alle dafür.“ — Am 20. März 1848 wurde der Wirt Hagen in Kenntnis sesetzt von dem veranschlagten Preis des Sommerbiers. — In der Gemeindeausschußsitzung am 4. März 1884 kam das Gesuch des Bierbrauers Adam Müssel aus Arzberg, der das Wirtshaus des Nikol Gläßel (= heutige Haus.-Nr. 19, Gasthaus Scherer) gekauft hatte zur Sprache. Er suchte um Verleihung der Ausschankgenehmigung nach. Der Gemeindeausschuß erklärte, seine Zustimmung zur Erwerbung einer Bierkonzession zu geben, weil eine zweite Schänke als Bedürfnis anerkannt wurde. — In der Sitzung am 10. Juni 1886 schließlich erbat der Porzellandreher Johann Höreth um Befürwortung der zu erwerbenden Schankkonzession gleich seinen Vorgängern. Er hatte das Haus Nr. 19 käuflich an sich gebracht.
Die beschwipsten Kutscher und Knechte im Schloß
Zur Ökonomie des Rittergutes Schlottenhof gehörte eine Schnapsbrennerei. Da wurden nach der Kartoffelernte ungfähr alle vier bis fünf Wochen mehrere große Fässer voll ‚hochprozentigen Alkohols fertig. Solange sie gewissermaßen noch ganz warm waren, erschien schon der Herr Zolloberoffizial Kraus aus Arzberg und verplombierte sie. Für die Kutscher und Knechte im Schloß gab es erst ein Fest, wenn die leeren Fässer zurückkamen. Sie schwankten. sie säuberlich aus und holten noch den letzten Rest heraus. Es ist vorgekommen, daß der Schweizer im Kuhstall nicht mehr melken konnte, wenn er von seinen Kameraden zum Fässerausschwanken eingeladen wurde. (Nach mündlichem Bericht.)
Bekanntmachung von neuen Steuern
In einer „Besteuerungslitte für den Gemeindebezirk Schlottenhof“ vom Jahre 1844 sind die eingetragenen Steuersätze aufgegliedert nach Grund-, Haus-, Gewerb-, Dominikal- und Familiensteuer“. Man sollte meinen, daß dies schon genug Steuern wären. Am 21. Juli 1848 „wurde den (in der Gemeindeversammlung) Anwesenden der hohe Befehl des Kgl. Rentamts Wunsiedel d. d. 12. dieses Monats und das Gesetzblatt Nr. 19 im Betreffe der Kapital- und Einkommen-Steuern gehörig vorgelesen und erklärt. Hierauf wurden die Anwesenden aufgefordert, ihre Erklärungen der Wahrheit gemäß vorzubringen und so schritt man dann zur Aufnahme des Protokollen-Verzeichnisses der Einkommen- und Kapitalsteuer“. — In den späteren „Konkurrenzrollen“ der Gemeinde um 1900 heißen die hauptsächlichen Steuern dann „Grund-, Haus-, Kapitalrenten-, Einkommen- u. Gewerbesteuer“. Es ist interessant, wieviel man damals an den Fiskus zu entrichten hatte. Ein Masseschläger in der Porzellanfabrik Schlottenhof zahlte z. B. im Jahre 1903 insgesamt 1 Mark 43 Pfennig an Steuern, aufgegliedert in 35 Pfennig Grundsteuer, 58 Pfennig Haussteuer, 50 Pfennig Einkommensteuer. Das jährliche Steueraufkommen eines Porzellandrehers mit kleinem Hausbesitz betrug im gleichen Jahr 2 Mark 50 Pfennig. Ein kleiner Bauer auf dem Schacht hatte vergleichsweise jährlich 12 Mark Steuer zu entrichten, wobei schon 11 Mark die Grundsteuer ausmachte.
Fortsetzung folgt …
Text: Dr. F. W. Singer, „Sechsämter Land“ Beilage der Sechsämter Neuesten Nachrichten, Jahrgang 21, Nummer 8, 8. Oktober 1970








