Räum- und Streupflicht beachten!

P R E S S E M I T T E I L U N G

In Anbetracht der Wintermonate macht die Stadt Arzberg alle Straßenanlieger auf ihre Verpflichtung zum Schneeräumen aufmerksam:

Als Straßenanlieger sind Sie verpflichtet, Gehwege entlang Ihres Grundstückes zu räumen und zu streuen. Diese Verpflichtung gilt auch an Straßen ohne Gehweg. In diesem Fall müssen Sie einen Streifen von ca. 1 m Breite entlang der Straße räumen und streuen. Die Sicherungsflächen sind an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z. B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Die Verpflichtung hierzu ist in der Verordnung der Stadt Arzberg über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter geregelt.

Text: Stadt Arzberg

Wolfsegger_2404_191x170
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24-04_TSP
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24-04_Stowasser Touristik
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24-04_Pflegedienst Dominikus
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24-04_ESM
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24-04_Kommunaler Zweckverband KiTa
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24-04_City Immobilien GmbH
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24-04_Auto Bieber
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